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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Instinktiv Media

 

1. Geltungsbereich
Instinktiv Media erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir ohne schriftliche Sondervereinbarungen / Zustimmung nicht an. Auch bei wissentlich entgegenstehenden Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbrachte Leistungen gelten nicht als Zustimmung. Alle Vereinbarungen zwischen Instinktiv Media und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen bzgl. Leistungen und Preisen haben bis zur schriftlichen Bestätigung keine Wirkung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch ohne zusätzliche Wiederholung der Vereinbarung. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sowie auch der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder der Instinktiv Media beauftragte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Leistungen, z. B. Ideen, Skizzen, Texte, Vorentwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Bilder, Programmcode, Tonwerke, Bildwerke, sowie auch einzelne Teile daraus unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Instinktiv Media darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Konzepte und Medien angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen. Ohne Einwilligung von Instinktiv Media dürfen Entwürfe und / oder Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Instinktiv Media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das jeweils einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung der Vergütung über.


3. Vergütung
Sämtliche Tätigkeiten, z. B. Beratung, Anfertigung von Konzepten, grafischen Entwürfen,
etc. die Instinktiv Media für ihren Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Kostenvoranschläge von Instinktiv Media sind grundsätzlich unverbindlich, sofern der Projektumfang zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht final definiert ist. Mehraufwand, z. B. durch Projekterweiterung, Projektänderungen, Autorenkorrekturen, etc. wird nach Aufwand gesondert berechnet. Werden Werke und Leistungen von Instinktiv Media ganz oder in Teilen in nicht vereinbartem Umfang genutzt, z. B. durch Widerdruck, Vervielfältigung über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, etc., ist Instinktiv Media berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung zu stellen. Für die Teilnahme an Präsentationen steht Instinktiv Media ein angemessenes Honorar zu. Erhält Instinktiv Media nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Instinktiv Media, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist zur Nutzung außerhalb der Präsentation nicht berechtigt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt aufgrund nicht vergebener Nutzungsrechte / Lizenzen eine Verletzung des Urheberrechtes dar.


4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung fällig. Sie ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, ist Instinktiv Media zur Erstellung von Teilrechnungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug kann Instinktiv Media Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank veranschlagen. Die Geltendmachung nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt.


5. Eigentumsvorbehalt
An Konzepten, Texten, Grafiken, Illustrationen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte / Lizenzen übertragen. Instinktiv Media ist nicht verpflichtet Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Instinktiv Media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt dürfen diese nur im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert vereinbart und berechnet. Bei Verlust der Daten durch defekte Datenträger, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt und Ungeschicklichkeit haftet Instinktiv Media nicht für die Wiederherstellung von Daten.


6. Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch Instinktiv Media erfolgt ausschließlich aufgrund besonderer Vereinbarung und Beauftragung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Instinktiv Media berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und Arbeitsanweisungen zu geben.


7. Haftung
Instinktiv Media verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Zur Kontrolle produktionstechnischer Aufbereitung erhält Instinktiv Media das Recht, gängige Kontrollinstrumente, z. B. Proofs von Druckdaten, im Namen und auf Rechnung des Kunden anfertigen zu lassen. Widerspricht der Auftraggeber der Anfertigung von Kontrollausdrucken / Proofs, geht das Produktionsrisiko zu 100% auf den Auftraggeber über. Durch die Verkürzung von Produktionszeiten verursachte Schäden gehen zu 100% zu Lasten des Auftraggebers, insofern eine Verzögerung bzw. späte Fertigung durch diesen hervorgerufen werden. Instinktiv Media wird im Augenblick der Produktionsgefährdung eine schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber übermitteln. Instinktiv Media haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Instinktiv Media sucht seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig aus und leitet sie an. Darüber hinaus haftet Instinktiv Media nicht für Erfüllungsgehilfen. Vergibt Instintiv Media Aufträge / Fremdleistungen an dritte Auftragnehmer, sind diese keine Erfüllungsgehilfen. Instinktiv Media haftet ausschließlich für eigenes Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechnung von Instinktiv Media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten. Alle Leistungen von Instinktiv Media sind vom Kunden zu überprüfen. Mit der Genehmigung der Vorlagen zur Produktion übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Produktionsdaten entfällt jede Haftung für Instinktiv Media. Für die Zulässigkeit der Arbeiten haftet Instinktiv Media nicht. Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung und zu finanziellen Lasten des Auftraggebers. Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Instinktiv Media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.


8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von Instinktiv Media. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungspunkte nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 
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